Gesetzesartikel
Art. 55 AVIG – Pflichten des Versicherten
2 Entscheide, in denen Art. 55 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rückforderung von Taggeldern bei Zweifelsfall nach Art. 29 AVIG unzulässig, keine Analogie zu Insolvenzentschädigung (Art. 25 Abs. 1 ATSG, Art. 55 Abs. 2 AVIG)
- Insolvenzentschädigung verneint bei unterbliebener Konkursbetreibung gegen im Handelsregister eingetragene AG trotz gelöschtem Domizil (Art. 51 Abs. 1 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.