Gesetzesartikel
Art. 626 OR – Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt der Statuten
2 Entscheide, in denen Art. 626 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Gesellschaft verlegt Sitz vor Liquidation nach Zug: Keine Verwirkung des Beschwerderechts gegen Doppelbesteuerung trotz unvollständiger Rulinganfrage (Art. 127 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.