Gesetzesartikel
Art. 9 HMG – Zulassung
7 Entscheide, in denen Art. 9 HMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zulassungsinhaberin beantragt Umteilung der 'Pille danach' in Abgabekategorie D: Fachberatung durch Drogistin unzureichend, Einteilung in Kategorie B (verschreibungspflichtig) bleibt bestehen (Art. 42 lit. f VAM)
- Versicherter lässt Dupuytren-Kontraktur in Österreich mit nicht mehr kassenpflichtigem Enzym behandeln: Kostenübernahme abgelehnt, da schweizerische Operation zweckmässig und Arzneimittel nicht in Spezialitätenliste (Art. 36 Abs. 1 KVV)
- Unternehmen stellt Räumlichkeiten für Stammzelltherapien zur Verfügung: Verbot der Herstellung und Abgabe von Transplantatprodukten ohne Bewilligung (Art. 2 Abs. 1 Bst. c Transplantationsverordnung)
- Versicherte Person mit Stevens-Johnson-Reaktion erhält autologe Serumaugentropfen: Kostenübernahme im Einzelfall nach Art. 71b Abs. 1 KVV für zulassungsbefreite Magistralrezeptur
- Pharmaherstellerin beantragt bei dreijähriger Überprüfung der Spezialitätenliste einen therapeutischen Quervergleich für ihr Krebsmedikament: Aufhebung der Preissenkung wegen unzureichender Abklärung des TQV mit vergleichbaren Arzneimitteln (Art. 34 Abs. 2 Bst. b und c KLV)
- Versicherter mit Cluster-Kopfschmerz beantragt Kostenübernahme für Sumatriptan-Mepha in höherer als zugelassener Dosierung: Bundesgericht verweist Fall zur ergänzenden medizinischen Abklärung zurück (Art. 71a Abs. 1 lit. b KVV)
- Rheumatologin verkauft nicht zugelassenes Arthrose-Mittel: Schuldspruch bestätigt, Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgelehnt (Art. 8 StPO, Art. 52 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.