Gesetzesartikel
Art. 83 MWSTG – Einsprache
7 Entscheide, in denen Art. 83 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verlangt Gleichbehandlung im Unrecht bei Vorsteuerabzugskürzung für kantonale Denkmalpflegebeiträge gegenüber Covid-19-Beiträgen: Ablehnung wegen fehlender Sachverhaltsübereinstimmung und klarem Gesetzeswortlaut (Art. 8 Abs. 1 BV, Art. 33 Abs. 2 MWSTG)
- Mehrwertsteuerpflichtige AG reicht sechs Jahre lang keine Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Abrechnungen ein: ESTV darf Ermessenseinschätzung vornehmen, Beschwerde abgewiesen (Art. 79 MWSTG)
- Gemeinde stellt Mittel für Neubau einer eigenen Dienststelle zur Verfügung: Keine Subvention im Sinne von Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG, Vorsteuerabzugskürzung entfällt (Art. 33 Abs. 2 MWSTG)
- Öffentlich-rechtliche Anstalt erhält Dotationskapital und vergünstigtes Baurecht: Beides mehrwertsteuerlich als Subvention qualifiziert, Vorsteuerabzugskürzung erforderlich (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)
- Ausländisches Telekommunikationsunternehmen beantragt Vorsteuervergütung für telefonische Lebensberatung: Kein Leistungsbezug im Inland, Empfängerortsprinzip greift (Art. 107 Abs. 1 Bst. b MWSTG)
- Steuerpflichtige beantragt Ausnahme von der Bezugsteuer für geologische Untersuchungen im Ausland: Nachweis des Grundstücksbezugs nach Art. 8 Abs. 2 Bst. f MWSTG nicht erbracht, Rückweisung zur Klärung des Zahlungszeitpunkts (Art. 48 Abs. 1 Bst. a MWSTG)
- Steuerpflichtige beantragt Vorsteuerabzug für Sanierungsprojekte: Kein Abzug für Share Deals und nicht zustande gekommene Verkäufe, aber teilweise Gutheissung wegen doppelter Korrektur (Art. 38 Abs. 1 und 2 aMWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.