Gesetzesartikel
Art. 8 USG – Beurteilung von Einwirkungen
7 Entscheide, in denen Art. 8 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erweiterung der Bewilligung für ein Pflanzenschutzmittel mit Tefluthrin: Zulassungsstelle muss Exposition über Drainagen und räumlich-zeitliche Auswirkungen auf Nutzarthropoden neu beurteilen (Art. 17 Abs. 1 lit. e PSMV)
- Gemeinde Rümlang klagt gegen Erweiterung der Abfertigungsplätze am Flughafen Zürich: Plangenehmigung bleibt bestehen, weil die Industrie- und Gewerbelärm-Immissionsgrenzwerte eingehalten werden und zusätzliche Schallschutzmassnahmen nicht verhältnismässig sind (Art. 8 Abs. 2 LSV)
- Bistro und Restaurant bilden Gesamtanlage: Vorinstanz muss Lärmimmissionen der Gesamtanlage ermitteln und Sanierungsbedarf prüfen (Art. 8 LSV)
- Gemeinde klagt gegen Autobahn-Halbanschluss Altdorf Süd: Fehlende gesamthafte Umweltverträglichkeitsprüfung für Verkehrslärm und Lufthygiene führt zur Aufhebung der Plangenehmigung (Art. 8 USG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung für Flughafenparkhaus muss Off-Airport-Valet-Parkplätze mit Flughafeninfrastruktur einbeziehen (Art. 8 USG)
- Interessengemeinschaft klagt gegen Plangenehmigung für Doppelspur Walchwil: Projekt ist bundesrechtlich vorgesehen und lärmrechtlich zulässig (Art. 4 lit. a Ziff. 4 ZEBG)
- Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Einkaufszentren: Gemeinsame Anlage von Shoppi, Tivoli, Limmatpark und Arena bestätigt (Art. 7 Abs. 7 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.