Gesetzesartikel
Art. 8 DSG – Datensicherheit
7 Entscheide, in denen Art. 8 DSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Journalist mit bulgarischer Staatsangehörigkeit beantragt Auskunft über SIS-Einträge: Auskunftsverweigerung wegen fehlender Prüfung des Zwecks und der Dauer der Ausschreibung aufgehoben (Art. 8 und 9 DSG)
- Kanton Aargau beantragt Einsicht in Kartellverfahrensakten zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen: Amtshilfe nach Art. 19 Abs. 1 lit. a DSG zulässig, obwohl Sanktionsverfügung noch nicht rechtskräftig ist
- Bankkunde verlangt Auskunft über Herkunft seiner Daten: Gedächtnisinhalte und rekonstruierbare Gesprächsangaben fallen nicht unter das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht (Art. 8 Abs. 2 lit. a DSG)
- Drittpersonen in Steueramtshilfeverfahren beantragen Schwärzung ihrer Daten und Spezialitätsvorbehalt: Schwärzung abgelehnt, Spezialitätsvorbehalt präzisiert (Art. 26 Ziff. 1 aDBA CH-USA)
- Steuerpflichtige Gesellschaften verlangen Zustellung der Akten an ihren Anwalt im Hinterziehungsverfahren: Kein gesetzlicher oder verfassungsrechtlicher Anspruch auf Aktenzustellung (Art. 114 DBG)
- Tochter verlangt AHV-Akten verstorbener Eltern für Erbstreit: Einsicht verweigert, Weg über Zivilgericht offen (Art. 50a AHVG)
- Ablehnung von Aktenkopien im EL-Verfahren: Zwischenverfügung mangels irreparablen Nachteils nicht anfechtbar (Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.