Gesetzesartikel
Art. 7b IVG – Sanktionen
7 Entscheide, in denen Art. 7b IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit rezidivierender Depression und Agoraphobie erhält halbe Invalidenrente trotz Therapiepotentials: vorläufige Erwerbsunfähigkeit bei komplexem Behandlungskonzept anerkannt (Art. 7 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit Unfallfolgen seit 2014: Bundesgericht setzt rückwirkende Invalidenrente ab 1. Juni 2015 durch, weil Vorinstanz Willkürverbot bei Beweiswürdigung verletzte (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherte mit Adipositas Grad III und BMI über 50 beantragt Invalidenrente: Bundesgericht kippt Sonderrechtsprechung und verweist an IV-Stelle zur Neubewertung (Art. 17 ATSG)
- Versicherter mit primärem Abhängigkeitssyndrom beantragt Invalidenrente nach neuer Rechtsprechung: Kein Neuanmeldungsgrund bei fehlender gesundheitlicher Verschlechterung seit rechtskräftiger Ablehnung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit primärem Benzodiazepin- und Opioid-Abhängigkeitssyndrom erhält Invalidenrente ab 1. September 2013: Suchterkrankungen sind grundsätzlich invalidenversicherungsrechtlich beachtlich (Art. 7 Abs. 2 IVG)
- Rentnerin mit 100%-Invalidität verweigert Belastbarkeitstraining: Rente wird wegen Mitwirkungsverweigerung aufgehoben (Art. 21 Abs. 4 ATSG)
- Selbstständiger Marktfahrer mit Lungen- und Nierentumor nach dreijähriger Arbeitsunfähigkeit: Befristung der Invalidenrente ab 1. Oktober 2015 unzulässig, da Selbsteingliederung bei 57 Jahren und fehlender Arbeitsmarktvertrautheit nicht zumutbar (Art. 21 Abs. 4 ATSG i.V.m. Art. 7b IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.