Gesetzesartikel
Art. 79 BGG – Ausnahme
7 Entscheide, in denen Art. 79 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kontoinhaberin beantragt Siegelung edierter Bankunterlagen im Steuerstrafverfahren: Entsiegelungsverfahren zwingend einzuleiten, da konkrete Anhaltspunkte für Kontenverbindungen bestehen (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Vier in Panama domizilierte Firmen beantragen Siegelung von bei Dritten sichergestellten Unterlagen: Kein Gewahrsam und unzureichende Substantiierung führen zur Ablehnung des Siegelungsbegehrens (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Bundesanwaltschaft beantragt Verwahrung wegen Verstosses gegen Al-Qaïda/IS-Gesetz: Verwahrung abgelehnt, weil Verstoss gegen Art. 2 Abs. 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz keine taugliche Anlasstat ist (Art. 64 Abs. 1 StGB)
- Ersatzforderung nach Verfahrenseinstellung wegen aktiver Bestechung: Vorinstanz muss Verhältnismässigkeit prüfen und Durchgriff begründen (Art. 70 StGB)
- Drittstaatsangehöriger erhält Landesverweisung: Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) durch Berufungsgericht ohne rechtliches Gehör verletzt (Art. 29 Abs. 2 BV)
- Bundesanwalt und Bundesanwaltschaft beantragen Revision gegen Ausstandsentscheid der Beschwerdekammer: Revision unzulässig, da Ausstandsbeschluss kein rechtskräftiges Urteil im Sinne von Art. 410 Abs. 1 StPO (Art. 60 Abs. 3 StPO)
- Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Kürzung der Entschädigung für unentgeltliche Verbeiständung im Erstverfahren (Art. 135 Abs. 3 lit. b StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.