Gesetzesartikel
Art. 725 OR – Drohende Zahlungsunfähigkeit
8 Entscheide, in denen Art. 725 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer nutzt junge Erwachsene und Scheinfirmen für massiven Betrug mit Mobiltelefonen und Warenbestellungen: Schuldsprüche bestätigt, aber 22 Fälle von Computerbetrug korrigiert zu Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Wohnbaugenossenschaft bucht Forderungsverzicht ihres Präsidenten erfolgsneutral: Steuerwirksamer Sanierungserfolg trotz Nahestehendenbezug, Bilanzänderung nach Steuererklärung unzulässig (Art. 18 Abs. 3 DBG)
- GmbH beantragt Erlass der Rückzahlung von Corona-Erwerbsersatz: Keine besonderen Umstände wie bei Vorschussleistungen, Covid-Kredit bleibt Fremdkapital bei Überschuldungsprüfung (Art. 25 Abs. 1 ATSG)
- Gesellschaft löst Rückstellung aus dem Jahr 1996 erst 2011 teilweise auf: steuerrechtliche Auflösungspflicht trotz handelsrechtlicher Zulässigkeit und fehlender Sanierungsleistung (Art. 63 Abs. 2 DBG)
- Kandidat beanstandet Note 3.5 im Fach Recht und fehlendes Protokoll beim Kurzreferat bei der höheren Fachprüfung für Steuerexperten: Bewertung nachvollziehbar, kein Verstoß gegen rechtliches Gehör (Art. 43 Abs. 1 BBG)
- Zwei Alleinaktionäre vereinbaren gegenseitige Abgangsentschädigungen: Insichgeschäft gilt als genehmigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 112 para. 2 OR)
- Verurteilung wegen Misswirtschaft trotz aufsichtsrechtlicher Liquidation: Konkursliquidation nach Art. 33 BankG genügt als objektive Strafbarkeitsbedingung (Art. 165 Ziff. 1 StGB)
- GmbH beantragt Rückzug der Überschuldungsanzeige nach Konkurseröffnung: Rückzug unzulässig, Konkurseröffnung bleibt wirksam (Art. 725a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.