Gesetzesartikel
Art. 667 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
7 Entscheide, in denen Art. 667 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Miteigentümer klagen gegen Gemeinde um Eigentum an Quelle: Quelle bildet keinen Wasserlauf, bleibt Privatquelle (Art. 704 Abs. 1 ZGB)
- Grundeigentümerin erhält Enteignungsentschädigung für direkten Überflug durch Flugzeuge in 265 m Höhe: Überflugkorridor von 0.5° und bedrohliche Wirkung rechtfertigen Anspruch (Art. 16 EntG)
- Grundeigentümer in Nürensdorf erhält Entschädigung für direkten Überflug durch Flugzeuge in 265 m Höhe: Enteignungsentschädigung wegen Eindringen in den Luftraum nach Art. 667 Abs. 1 ZGB bejaht
- Dienstbarkeitsbelastete verpflichtet, Rückschnittgesuch für höhere Bäume einzureichen: Pflanzungsbeschränkung umfasst aktive Duldungspflicht (Art. 730 Abs. 2 ZGB)
- Grundeigentümer muss Erdanker und Bodennägel für Baugrubensicherung des Nachbarn dulden: Kein schutzwürdiges Interesse im betroffenen Erdreichsbereich (Art. 667 Abs. 1 ZGB)
- Enteignungsentschädigung wegen Überflugs: Kein direkter Eingriff bei 350m Höhe und Stichtag 1961 (Art. 667 Abs. 1 ZGB)
- Enteignungsentschädigung für direkten Überflug: Minderwert des ganzen Grundstücks, Ausnahme bei Grossparzellen, Modell ESchK bestätigt (Art. 16 EntG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.