Gesetzesartikel
Art. 65 BVG – Grundsatz
7 Entscheide, in denen Art. 65 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte treten aus unterdeckter Sammelstiftung aus und verlangen ungekürztes Altersguthaben: Teilliquidation führt zur uneingeschränkten Mitgabe gemäss Art. 15 BVG und Art. 53d Abs. 3 BVG
- Arbeitgeberin klagt gegen Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung BVG: Falsche Lohnbasis für C._______ führt zu Teilabänderung der Verfügung, Verletzung der Mitwirkungspflicht führt zu Kostenlast (Art. 11 Abs. 1 BVG)
- Arbeitgeberin beantragt Korrektur der BVG-Beiträge wegen effektiv tieferer Lohnauszahlung: Beitragspflicht bleibt auf Grundlage der vereinbarten Löhne bestehen (Art. 8 BVG)
- Kanton Solothurn löst Teuerungsfonds der Pensionskasse auf: Keine Zweckentfremdung von Vorsorgevermögen bei Übergang zur Ausfinanzierung (Art. 49 Abs. 1 BV)
- Arbeitgeber versichert neue Mitarbeiter nicht bei angeschlossener Pensionskasse und macht sie zur reinen Rentnerkasse: Ausfinanzierungspflicht bleibt bestehen (Art. 65d BVG)
- Aufsichtsbehörde ordnet vorzeitige Aufhebung einer sanierungsunfähigen Rentnerkasse an: Leistungspflicht des Sicherheitsfonds setzt kumulative Zahlungsunfähigkeit voraus (Art. 25 Abs. 1 SFV)
- Pensionskasse verzichtet bei Teilliquidation auf Rückstellung: Contribution Agreement ersetzt keine Bilanzreserve, Beschwerde gutgeheissen (Art. 65 Abs. 1 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.