Gesetzesartikel
Art. 57 BGG – Parteiverhandlung
8 Entscheide, in denen Art. 57 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nachbarn klagen gegen Baubewilligung für Mobilfunkantenne: Keine antennenfreie Zone, Grenzwerte der NISV rechtmässig, QS-System und Messmethoden tauglich (Art. 13 Abs. 2 USG)
- Erbin verliert nach Schlichtungsvereinbarung alle erbrechtlichen Ansprüche: Informationsbegehren gegen Bank mangels Rechtsschutzinteresse abgelehnt (Art. 208 Abs. 2 ZPO)
- Aussereheliches Kind aus der Zeit vor 1978 mit Zahlvaterschaft klagt auf Herabsetzung: Kein rechtliches Kindesverhältnis, daher keine Aktivlegitimation zur Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB)
- Zwei Beschuldigte erscheinen nicht zur Berufungsverhandlung: Verzicht auf Anwesenheitsrecht und fehlende Entschuldbarkeit führen zur Zulässigkeit des Abwesenheitsurteils (Art. 407 Abs. 2 StPO)
- Beschwerde gegen Kostenvorschüsse und Mängelbehebungsaufforderung in negativen Feststellungsklagen nach Art. 85a SchKG: Zulässigkeit verneint, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil dargetan (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Beschwerdeführerin gegen Pfändung eines Grundstücks: Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Schuldnerin verliert Konkursverfahren wegen fehlender Sanierungsaussichten: Widerruf der provisorischen Nachlassstundung und Konkurseröffnung vor Ablauf der Frist bundesrechtskonform (Art. 294 Abs. 3 SchKG)
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises nach massiver Geschwindigkeitsüberschreitung von 66 km/h innerorts: Massnahme zur Verkehrssicherheit rechtmäßig, keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit oder Unschuldsvermutung (Art. 30 VZV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.