Gesetzesartikel
Art. 56 BVG – Aufgaben
7 Entscheide, in denen Art. 56 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sicherheitsfonds verweigert Sicherstellung von Altersleistungen für ehemalige Verwaltungsräte wegen behaupteten Rechtsmissbrauchs: Rückweisung zur vertieften Missbrauchsabklärung (Art. 56 Abs. 5 BVG)
- Versicherte treten aus unterdeckter Sammelstiftung aus und verlangen ungekürztes Altersguthaben: Teilliquidation führt zur uneingeschränkten Mitgabe gemäss Art. 15 BVG und Art. 53d Abs. 3 BVG
- Gemeinschaftseinrichtung beantragt Sicherstellung für Hinterbliebene nach Insolvenz des Arbeitgebers: Missbräuchlichkeit verneint, Sicherstellung zulässig (Art. 56 Abs. 3 und 5 BVG)
- Aufsichtsbehörde ordnet vorzeitige Aufhebung einer sanierungsunfähigen Rentnerkasse an: Leistungspflicht des Sicherheitsfonds setzt kumulative Zahlungsunfähigkeit voraus (Art. 25 Abs. 1 SFV)
- Versicherungsmakler berät Mandanten zur Anlage von Freizügigkeitsguthaben bei unbekannter Stiftung ohne Sicherstellung durch Sicherheitsfonds BVG: Haftung für Falschberatung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 394 Abs. 1 OR)
- Sicherheitsfonds BVG lehnt Sicherstellung von Freizügigkeitsguthaben ohne Vorsorgeverhältnis ab: Nichteintreten auf Beschwerde der Destinatäre, Abweisung der Pensionskasse (Art. 56 Abs. 1 lit. b BVG)
- Sicherheitsfonds als Zivilklägerin im Strafverfahren: Legitimation zur Adhäsionsklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 121 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.