Gesetzesartikel
Art. 50 OR – Bei unerlaubter Handlung
7 Entscheide, in denen Art. 50 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Auffangeinrichtung fordert Zinsen auf Rückgriffsforderung gegen BVG-Sammelstiftung: Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG zulässig, Zinssatz nach BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (Art. 26 Abs. 4 BVG)
- Auffangeinrichtung verlangt Zinsen auf Vorleistungen für Invalidenrente: Regressanspruch umfasst Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG
- Bankkunde verlangt Erstattung unrechtmässiger Abverfügungen: Zinsanspruch vollständig getilgt durch Zahlung Dritter aufgrund von unechter Solidarität (Art. 51 OR)
- Energieunternehmen verlangt Schadenersatz von Geldwäscher: Vorinstanz muss über Adhäsionsklage entscheiden, da Schaden hinreichend substantiiert und Schuldspruch vorliegt (Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO)
- Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Access Provider wegen Streaming-Portale: Keine Passivlegitimation mangels adäquat kausalem Beitrag und fehlender Urheberrechtsverletzung durch Nutzer (Art. 50 Abs. 1 OR)
- Sozialversicherer nehmen Regress gegen Haftpflichtversicherung des Gaswerks: Abweichung von der Stufenfolge nach Art. 51 Abs. 2 OR bei Leck und Rauchverbotverstoss gerechtfertigt (Art. 34 RLG)
- Gemeinsamer Regress von Suva, IV und AHV gegen Haftpflichtversicherer: Parteifähigkeit bejaht, Regressprivileg des Arbeitgebers mindert Haftung des Dritten (Art. 72, 75 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.