Gesetzesartikel
Art. 5 GlG – Rechtsansprüche
7 Entscheide, in denen Art. 5 GlG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ETHZ weist Lohnanpassungsbegehren einer Doktorandin zurück: Nichteintreten unzulässig, materielle Prüfung der Lohngleichbehandlung nach Art. 8 BV und GlG erforderlich (Art. 34 BPG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Entschädigung wegen sexueller Belästigung nach Gleichstellungsgesetz: Streitwert überschreitet Grenze, Beschwerde abgewiesen (Art. 74 Abs. 1 lit. a BGG)
- Mann bewirbt sich als Fahrer ADR/SDR für Friedensmission im Kosovo: Ablehnung wegen fehlender Rekrutenschule nicht als geschlechtsspezifische Diskriminierung qualifiziert (Art. 3 Abs. 1 GlG)
- Bewerber um Zeitmilitärstelle behauptet diskriminierende Nichtanstellung wegen Homosexualität: Anspruch auf Entschädigung entfällt, weil keine geschlechtsspezifische Benachteiligung geltend gemacht wird (Art. 13 Abs. 2 GlG)
- Bewerber klagt gegen Nichtzulassung zum diplomatischen Concours mit Geschlechterdiskriminierungsverdacht: Feststellungsbegehren zulässig, aber Beweis für Diskriminierung nicht erbracht (Art. 3 GlG)
- Kindergartenlehrpersonen verlangen Lohngleichheit: Keine glaubhafte Darlegung einer geschlechtsbedingten Diskriminierung bei der Überführung in neues Besoldungssystem (Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV und Art. 3 GlG)
- Mutter mit zwei Kleinkindern sucht Nachtarbeit: Vermittlungsfähigkeit ab 10. Februar 2015 bejaht, da kein Nachtarbeitsverbot nach Art. 35b ArG und Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 1 GlG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.