Gesetzesartikel
Art. 48 StGB – Strafmilderung: Gründe
7 Entscheide, in denen Art. 48 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mann tötet Ex-Ehefrau nach Scheidungswunsch und ausserehelicher Beziehung: Mordqualifikation und 20-jährige Freiheitsstrafe bestätigt (Art. 112 StGB)
- Beschwerdeführer verlangt strafmildernde Berücksichtigung der Landesverweisung bei der Strafzumessung: Ablehnung, weil Landesverweisung keine Strafe ist, sondern sichernde Massnahme (Art. 47, 54 und 66a ff. StGB)
- Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit Küchenmesser: Landesverweisung bestätigt, obwohl Beschwerdeführer seit 12 Jahren in der Schweiz lebt (Art. 66a StGB)
- Beschwerdeführer fertigt nach Verlust des Kontrollschilds eigenhändig eine originalgetreue Kopie an und nutzt sie zweimal im Strassenverkehr: Verbotsirrtum entfällt, Strafe von 20 Tagessätzen bleibt bestehen (Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG)
- Beschwerdeführer beteiligt sich an mehrfacher gewerbsmässiger Geldwäscherei nach versuchtem Betrug durch deutsche Vortäter: Vortat als versuchter Betrug genügt für Geldwäscherei nach Art. 305bis StGB
- Beschwerde gegen Urteil wegen versuchten Mordes und qualifizierten Raubs: Abweisung wegen fehlender Begründung, unzureichender Rüge der Sachverhaltsfeststellung und verspäteter Nachreichung (Art. 42 Abs. 2 BGG, Art. 95 BGG, Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Beschwerde gegen Strafzumessung bei gewerbsmäßigem Betrug mit Deliktsbetrag von 1,5 Millionen Franken: Bundesgericht weist Beschwerde ab, da keine Verletzung der Strafzumessungsgrundsätze (Art. 47 ff. StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.