Gesetzesartikel
Art. 46 ZDV – Gründe
7 Entscheide, in denen Art. 46 ZDV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zivildienstpflichtiger beantragt Dienstverschiebung wegen Profikarriere im Motorsport und 100%-Stelle: ausserordentliche Härte und Arbeitsplatzverlust nicht glaubhaft gemacht (Art. 46 Abs. 3 Bst. c und e ZDV)
- Zivildienstpflichtiger beantragt Verschiebung des langen Einsatzes wegen neuer Stelle und Weiterbildung: Keine ausserordentliche Härte oder unzumutbarer Nachteil festgestellt (Art. 46 Abs. 3 ZDV)
- Verwaltungssekretär bei Staat Zürich kündigt fristlos wegen verspäteter Zivildienstmeldung und mehrfacher Gesprächsverweigerung: Kündigung rechtmäßig (§ 22 Abs. 1 Satz 1 PG/ZH)
- Zivildienstpflichtiger beantragt Verschiebung des langen Einsatzes auf 2019: Kein gesundheitsbedingter oder harter Grund vorliegend, Abweisung (Art. 46 Abs. 3 ZDV)
- Zivildienstleistender beantragt Verschiebung des 54-tägigen Ersteinsatzes 2017 wegen Studienunterbrechung mit Leistungseinbruch und Unentbehrlichkeit für laufendes Projekt: Teilweise Gutheissung als kombinierter Härtegrund (Art. 46 Abs. 3 Bst. b und e ZDV)
- Zivildienstpflichtiger beantragt Dienstverschiebung wegen drohendem Arbeitsplatzverlust durch Vater-Arbeitgeber: Keine ausserordentliche Härte, Aufgebot von Amtes wegen rechtmässig (Art. 46 Abs. 3 ZDV)
- Zivildienstpflichtiger mit Berufslehre zum Chemielaboranten beantragt Verschiebung des 26-tägigen Ersteinsatzes: Keine unzumutbaren Nachteile oder ausserordentliche Härte festgestellt (Art. 46 Abs. 3 Bst. b und e ZDV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.