Gesetzesartikel
Art. 42quater IVG – Anspruch
7 Entscheide, in denen Art. 42quater IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Paraplegikerin mit Kleinkindern erhält Assistenzbeitrag: FAKT2-Abklärung für Erziehung und Kinderbetreuung ist nicht sachgerecht und bundesrechtskonform (Art. 42quater Abs. 1 IVG)
- Kind mit Trachealkanüle benötigt rund um die Uhr ständige Interventionsbereitschaft: Überwachung der Atmung ist Behandlungspflege und führt zum Intensivpflegezuschlag (Art. 42ter Abs. 3 IVG)
- Minderjähriger mit schwerem Entwicklungs- und Pflegerückstand hat Anspruch auf Assistenzbeitrag bei Intensivpflegezuschlag ab sechs Stunden täglich (Art. 42quater Abs. 3 IVG in Verbindung mit Art. 39a lit. c IVV)
- Türkischer Versicherter mit Wohnsitz in der Türkei beantragt Überweisung seiner AHV-Beiträge: IV-Taggelder und berufliche Eingliederungsmassnahmen ausschliessend für Beitragsüberweisung nach Art. 10a Abs. 1 des Sozialversicherungsabkommens mit der Türkei
- Assistenzbeitrag bei Zusammenleben mit betagten Eltern: Reduktion auf elf Monate mangels Abklärung der Zumutbarkeit zurückgewiesen (Art. 39g Abs. 2 lit. b IVV)
- Assistenzbeitrag: Erhöhung auf 120 Std. wegen vier Hilflosigkeitsbereichen, aber Kürzung durch Werkstattaufenthalt (Art. 42sexies IVG)
- Tetraplegikerin erhält Assistenzbeitrag nicht: Hilflosenentschädigung der UVG schliesst IV-Leistung aus (Art. 42quater IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.