Gesetzesartikel
Art. 42 KVG – Grundsatz
8 Entscheide, in denen Art. 42 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Praktische Ärztin mit Praxisapotheke verklagt wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise: Bundesgericht weist Fall zur Neuberechnung mit korrekter Gesamtkostenmethode zurück (Art. 56 KVG)
- Versicherte mit komplexen psychiatrischen Diagnosen muss Gatekeeper-Modell akzeptieren: Koordinierte Behandlung in polydisziplinärer Institution zur Erfüllung der WZW-Kriterien zwingend (Art. 32 KVG)
- Spital weigert sich, anonymisierte Patientendossiers an Tarifdienstleister für systematische Wirtschaftlichkeitskontrolle von CT-Leistungen herauszugeben: Herausgabepflicht besteht trotz fehlender Diagnosekodierung auf Rechnungen (Art. 42 Abs. 3 und 4 KVG)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Krankenkasse verlangt Rückzahlung von Invalidenversicherungsleistungen für Zwillinge indischer Entsandter: Keine Versicherungspflicht nach KVG während Entsendung gemäss Abkommen mit Indien (Art. 5 Abkommen vom 3. September 2009)
- Kleinkrankenkasse Turbenthal verliert Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung wegen Nichterfüllung zwingender organisatorischer und digitaler Anforderungen (Art. 13 Abs. 3 KVG)
- Krankenversicherung: Beginn der Verwirkungsfrist für Rückerstattung im Tiers-garant-System beim Rechnungseingang (Art. 24 Abs. 1 ATSG)
- Pflegeleistungserbringerin fordert Verzugszinsen von Krankenkasse: Kein Anspruch nach ATSG oder OR (Art. 26 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.