Gesetzesartikel
Art. 4 ELG – Allgemeine Voraussetzungen
7 Entscheide, in denen Art. 4 ELG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter mit Wohnsitz in Südkorea beantragt wiederkehrende Sozialhilfe für Auslandschweizer: Verweigerung wegen fehlender Eigenbemühungen um Erwerbstätigkeit und ungenügender Inanspruchnahme der Verwandtenunterstützungspflicht (Art. 24 ASG)
- Bezieher einer Hilflosenentschädigung der IV mit minderjährigem Kind im gemeinsamen Haushalt darf Unterhaltsbeitrag als Ausgabe geltend machen, obwohl Kind keinen Anspruch auf Kinderrente hat (Art. 10 Abs. 3 lit. e ELG)
- Sozialversicherungsanstalt klagt gegen kantonales Gericht: Verzichtsvermögen nach Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG entfällt wegen Amortisation bis 2015, Beschwerde abgewiesen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Invalidenrentner mit minderjähriger Tochter aus Dominikanischer Republik: Ergänzungsleistung nicht erhöht, da Tochter keinen Anspruch auf IV-Kinderrente hat (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Ergänzungsleistungen für fremdplatzierte Kinder: Anspruch besteht auch ohne EL-Berechtigung des IV-Rentenbeziehenden Vaters (Art. 7 Abs. 1 lit. c ELV)
- Abbruch der IV-Ausbildung führt zur Anrechnung hypothetischen Einkommens bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.