Gesetzesartikel
Art. 4 DSG – Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
7 Entscheide, in denen Art. 4 DSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Aargau beantragt Einsicht in Kartellverfahrensakten zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen: Amtshilfe nach Art. 19 Abs. 1 lit. a DSG zulässig, obwohl Sanktionsverfügung noch nicht rechtskräftig ist
- Bankkunde verlangt Auskunft über Herkunft seiner Daten: Gedächtnisinhalte und rekonstruierbare Gesprächsangaben fallen nicht unter das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht (Art. 8 Abs. 2 lit. a DSG)
- Teilnehmer an unbewilligter Kundgebung mit Sachbeschädigungen und Angriffen auf Polizei: Verwertung privater Videoaufnahmen zulässig, Landfriedensbruch als schwere Straftat qualifiziert (Art. 141 Abs. 2 StPO)
- Drittpersonen in Steueramtshilfeverfahren beantragen Schwärzung ihrer Daten und Spezialitätsvorbehalt: Schwärzung abgelehnt, Spezialitätsvorbehalt präzisiert (Art. 26 Ziff. 1 aDBA CH-USA)
- Beschwerde gegen Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren: Heimliche Aufzeichnung im öffentlichen Raum verletzt Datenschutzrecht, Beweis unverwertbar (Art. 141 StPO)
- Journalist verlangt Zugang zu nicht anonymisierten Meldungen über Gefährdungen und Störungen in der Neuen Ereignisdatenbank: Öffentlichkeitsprinzip überwiegt Datenschutzinteressen öffentlicher Unternehmen (Art. 7 Abs. 1 lit. b BGÖ, Art. 19 Abs. 1bis DSG)
- Greenpeace verlangt Zugang zu EMI-Daten des Kernkraftwerks Leibstadt: Öffentlichkeitsprinzip gebietet Herausgabe trotz Löschung durch ENSI (Art. 5 BGÖ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.