Gesetzesartikel
Art. 33 AIG – Aufenthaltsbewilligung
7 Entscheide, in denen Art. 33 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ägyptischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach Ausreise seiner spanischen Ehefrau: Eigenständiger Anspruch nach Art. 50 AIG scheitert, weil Niederlassungsbewilligung der Ehefrau bereits erloschen war (Art. 50 AIG)
- Straffälliger Ausländer mit schweizerischer Lebenspartnerin und gemeinsamem Kind beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Keine biographische Kehrtwende trotz familiärer Integration, Aufenthaltsbeendigung verhältnismässig (Art. 8 EMRK)
- Serbischer Staatsangehöriger mit langjährigem rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz verliert Aufenthaltsbewilligung wegen wiederholter Straftaten und Nicht-Einhaltung der straflosen Verhaltensbedingung (Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG)
- Ausländer mit schweren Sexualdelikten gegen Kinder verliert Aufenthaltsbewilligung: Verhältnismässigkeitsprüfung ergibt Überwiegen des öffentlichen Interesses an Fernhaltung (Art. 96 AIG)
- Senegalesischer Staatsangehöriger mit Schweizer Kindern: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen zweijähriger spanischer Freiheitsstrafe und Täuschung bei Bewilligungserteilung (Art. 62 Abs. 1 lit. a und b AIG)
- Drittstaatsangehöriger mit zehnjährigem Aufenthalt in der Schweiz wird wegen Vergewaltigung und erneuter Delinquenz unter Alkoholeinfluss ausgewiesen: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung verhältnismässig (Art. 96 AIG)
- Polnischer EU-Staatsangehöriger mit Vergewaltigungsverurteilung zu 30 Monaten: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung rechtmässig (Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.