Gesetzesartikel
Art. 3 VRV – Bedienung des Fahrzeugs
7 Entscheide, in denen Art. 3 VRV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrer mit Lieferwagen mit Anhänger fährt bei Schneefall mit 45 km/h auf Fussgängerstreifen zu, missachtet Vortritt und verletzt Fussgängerin schwer: grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG
- Fahrer scrollt 30 Sekunden durch Chatverlauf auf Autobahn und fährt Schlangenlinie: einfache Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 SVG und Art. 3 Abs. 1 VRV festgestellt
- Lenkerin überfährt im Kreisverkehr Fahrradfahrer, der stürzt und Kopfverletzung erleidet: Führerausweisentzug für einen Monat rechtmäßig, leichte Widerhandlung entfällt wegen konkreter Gesundheitsgefahr (Art. 16a Abs. 1 lit. a SVG)
- Beschwerdeführerin beantragt Revision eines Strafbefehls wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit neuem unfallanalytischen Gutachten: Gutachten wird als nicht erheblich beurteilt, Revision abgewiesen (Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO)
- Fahrerin fährt bei 50 km/h mit mindestens 25 m Abstand auf vorausfahrendes Fahrzeug auf, das nach Ortstafel verkehrsbedingt bremst: Verkehrsregelverletzung wegen mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs (Art. 90 Abs. 1 SVG)
- Fahrzeuglenker kämmt sich bei 120 km/h auf der Autobahn die Haare und fährt Schlangenlinie: Führerausweisentzug für einen Monat wegen mittelschwerer Verkehrsregelverletzung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Fahrer schreibt während der Fahrt auf Blatt Papier auf dem Lenkrad: Entzug des Führerausweises für einen Monat wegen mittelschwerer Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.