Gesetzesartikel
Art. 3 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
7 Entscheide, in denen Art. 3 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär erhält Darlehen von seiner eigenen AG: Teilweise Simulation festgestellt, nur der Zuwachs von 2021 ist als geldwerte Leistung steuerbar (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Steuerrekurskommission stellt Nichtigkeit nicht angefochtener Veranlagungen fest: Zuständigkeitsüberschreitung führt zur Nichtigkeit des Entscheids (Art. 132 Abs. 3 DBG)
- Eheleute mit steuerlichem Wohnsitz in Schaffhausen erwerben Wohnung in Italien: Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert werden auf Basis von 80 bzw. 5,0 Prozent festgesetzt (Art. 127 Abs. 2 BV)
- Bundesangestellter mit Auslandseinsatz in Luxemburg und Ehegattin verlegen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland: Kanton Bern nicht zuständig für Veranlagung der direkten Bundessteuer (Art. 108 Abs. 1 DBG)
- Verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehefrau in Luzern und Kindern in Zug: Steuerlicher Wohnsitz in Luzern festgestellt, obwohl er in Zug arbeitet und sich dort gesellschaftlich engagiert (Art. 8 Abs. 2 StG/LU)
- Steuerpflichtiger nutzt Ersatzliegenschaft 22 Monate als Hauptwohnsitz und zieht danach ins Ausland: Steueraufschub bleibt wirksam, da Dauerhaftigkeit nicht auf ganze Besitzdauer beschränkt ist (Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG)
- Kapitalleistung aus Vorsorge nach Kantonswechsel: Zuständigkeit des Fälligkeitskantons für DBG, aber Verjährung durch Meldung des Zuzugskantons unterbrochen (Art. 216 Abs. 1 DBG 1990)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.