Gesetzesartikel
Art. 29ter AHVG – Vollständige Beitragsdauer
7 Entscheide, in denen Art. 29ter AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kosovarischer Versicherter beantragt AHV-Rente mit nur 8 Monaten Beitragszeit: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt (Art. 21 Abs. 1 Bst. a AHVG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit elfmonatiger AHV-Beitragsdauer in der Schweiz verlangt Altersrente: Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt, Anspruch abgelehnt (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Versicherungszeiten in Deutschland und Österreich verlangt Anrechnung dieser Zeiten bei der Berechnung der schweizerischen Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei der innerstaatlichen Rentenberechnung (Art. 4–5 VO 883/2004)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Serbien beantragt einmalige Abfindung statt monatlicher AHV-Rente: Remand wegen ungeklärter Beitragszeiten, Erziehungsgutschriften und Übergangsgutschrift (Art. 21 Abs. 1 Bst. b AHVG)
- Bulgarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Altersrente: Beitragspflichtiges Einkommen 2010/2011 korrekt auf Grundlage von Taggeldern berechnet (Art. 5 Abs. 4 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.