Gesetzesartikel
Art. 28 OR – Absichtliche Täuschung
7 Entscheide, in denen Art. 28 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Subunternehmerin verlangt Mehrlohn für Gipserarbeiten ohne schriftliche Bestellungsänderung: Formvorbehalt im Werkvertrag verhindert Anspruch (Art. 16 Abs. 1 OR)
- Mutter kündigt Aktienübertragungsvertrag mit Kindern wegen angeblichen Irrtums: Feststellungsklage der Kinder zur Vertragsrechtmäßigkeit zulässig, Anfechtung mangels hinreichender Substanziierung unwirksam (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR)
- Telefonverkäufer bei Finanzdienstleister vermittelt ausserbörsliche Aktien ohne Qualifikation: Kostenauflage bei Verfahrenseinstellung unwirksam, da fehlende zivilrechtliche Widerrechtlichkeit (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Arbeitnehmerin schliesst Austrittsvereinbarung während psychischer Belastung: Vereinbarung wirksam, da kein Willensmangel, keine Umgehung des Kündigungsschutzes und ausgewogenes Verhältnis der Leistungen (Art. 13 BPG)
- Stadt klagt gegen Softwareanbieter wegen Täuschung und Rücktritt: Handelsgericht zuständig für konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag der Stadt (Art. 6 Abs. 3 ZPO)
- Beschwerdeführer beantragt Revision wegen angeblicher Falschaussage der Klägerin im Strafverfahren: Keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG, Revision abgewiesen (Art. 123 Abs. 1 und 2 lit. a BGG)
- Ehemann beantragt Anpassung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Keine Abänderung möglich, da Vereinbarung rechtsbeständig bleibt (Art. 276 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.