Gesetzesartikel
Art. 28 AHVV – Bemessung der Beiträge
7 Entscheide, in denen Art. 28 AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Thailand erhält fiktive AHV-Beitragsverfügung: Mahnverfahren fehlerhaft, amtliche Veranlagung unwirksam (Art. 17 VFV)
- Inhaberin eines Hotels in Nichtvertragsstaat zahlt AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige: Einkünfte aus Betrieb gelten nicht als Renteneinkommen (Art. 28 Abs. 1 AHVV)
- Nichterwerbstätiger mit 5 Mio. Fr. Vermögen klagt gegen AHV-Beitragsbemessung nach Vermögen: Beitragsskala nach Art. 28 Abs. 1 AHVV bleibt vor Gesetz und Verfassung stand (Art. 10 Abs. 1 und 3 AHVG, Art. 28 Abs. 1 AHVV, Art. 26 Abs. 1 BV)
- Pauschalbesteuerte Person ohne Rente: AHV-Beiträge basieren auf Aufwand als fiktives Renteneinkommen (Art. 29 Abs. 5 AHVV)
- Nichterwerbstätiger: Einmalige Stiftungsausschüttung zählt nicht zum Renteneinkommen für AHV-Beiträge (Art. 28 AHVV)
- Stiftungsratspräsidentin mit geringem Lohn: Gleichstellung mit Nichterwerbstätigen wegen fehlender voller Erwerbstätigkeit (Art. 28bis Abs. 1 AHVV)
- Vorruhestandsurlaub des Grenzwachtkorps mit Lohnfortzahlung ohne Tätigkeit: Qualifikation als Nichterwerbstätiger und persönliche Beitragspflicht bestätigt (Art. 10 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.