Gesetzesartikel
Art. 27 DBG – Allgemeines
7 Entscheide, in denen Art. 27 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar beantragt Verlustabzug aus selbständiger Erwerbstätigkeit: Steueramt setzt Einkommen auf Fr. 0.- fest, doch fehlte Mahnung vor Ermessensveranlagung und Begründung deutet auf materielle Prüfung (Art. 130 Abs. 2 DBG)
- Verkauf von Liegenschaften aus einfacher Gesellschaft: Gewinn unterliegt AHV-Beitragspflicht als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 4 Abs. 1 AHVG)
- Selbstständiger Architekt bildet pauschale Rückstellungen für Reparaturen und Unterhalt: Steuerliche Anerkennung verneint, da kein Nachweis für unmittelbar bevorstehende Grossreparaturen oder Vernachlässigung (Art. 29 Abs. 1 lit. a und c DBG)
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger mit beschränkter Steuerpflicht in Zürich verlangt Anerkennung von Geschäftsverlusten aus dominikanischem Hotelbetrieb: Kein Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit und des Verlusts, Schätzung unzulässig (Art. 27 Abs. 1 StG)
- Steueramt klagt gegen Pauschalabzug für Liegenschaft: Vorinstanz-Urteil mangels sachgerechter Begründung aufgehoben und zurückgewiesen (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Steuerpflichtige schreibt Darlehen an insolvente Tochtergesellschaft ab und verzinst es zinslos: Abschreibung und Zinsaufrechnung steuerlich gerechtfertigt wegen fehlender Werthaltigkeitsminderung und Nahestehendeneigenschaft (Art. 27 Abs. 2 lit. a DBG, Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG, Art. 10 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 24 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 46 Abs. 1 StHG, Art. 130 Abs. 1 DBG, Art. 124 Abs. 2 DBG, Art. 126 Abs. 1 DBG, Art. 313 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.