Gesetzesartikel
Art. 27 DBA: Rechtsprechung und Entscheide
8 Entscheide, in denen Art. 27 DBA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizerische GmbH wehrt sich gegen Amtshilfe an Italien: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, Subsidiaritätsprinzip und voraussichtliche Erheblichkeit erfüllt (Art. 27 DBA CH-IT)
- Betroffener gegen Amtshilfeersuchen der dänischen Steuerbehörde wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung: Listenersuche mit Domizilcode und statistischer Analyse genügt den Anforderungen an eine zulässige Amtshilfe (Art. 27 Abs. 1 DBA CH-DK)
- Fussballspieler erhält Abfindung nach vorzeitiger Vertragsauflösung: Besteuerung erst bei tatsächlicher Auszahlung, nicht bei Vertragsunterzeichnung (Art. 16 DBG)
- Beschwerde gegen Amtshilfeersuchen der schwedischen Steuerbehörde: Subsidiaritätsprinzip verletzt für Steuerjahr 2018, Schwärzung des Druckdatums der Kontoeröffnungsdokumente angeordnet (Art. 27 Abs. 1 DBA CH-SE)
- Schweizerische Steuerverwaltung darf bei internationaler Amtshilfe in Steuersachen ausländische Geschäftspartner nicht automatisch informieren: Keine Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 2 StAhiG ohne evidente Beschwerdeberechtigung (Art. 14 Abs. 2 StAhiG)
- Schweiz erteilt Amtshilfe für französische Steuerermittlungen gegen UBS-Kunden: Listenersuchen ab 1. Januar 2010 zulässig, Verdacht auf Steuerverstösse hinreichend, Zusicherungen zur Geheimhaltung ausreichend (Art. 28 Abs. 1 und 2 DBA CH-FR)
- Schweiz leistet Amtshilfe für französische Steuerbehörde bei anonymen Bankkonten: Listenersuchen für Zeiträume ab 1. Januar 2010 zulässig, da keine Gruppenersuchen (Art. 2 Abs. 3 Vereinbarung 2014)
- Beschwerdeführer gegen Amtshilfeleistung nach DBA-SE: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Heilung, Erklärung der schwedischen Behörde zur Ausschöpfung innerstaatlicher Mittel genügt (Art. 27 DBA-SE, Ziff. 4 Bst. a Protokoll)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.