Gesetzesartikel
Art. 261 ZPO – Grundsatz
7 Entscheide, in denen Art. 261 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümerin beantragt vorsorgliche Massnahmen gegen Mit-Eigentümer, um deren Ablehnung einer Umnutzung zu unterbinden: Nichteintreten wegen fehlendem Verfügungsanspruch und Verletzung der Stimmfreiheit (Art. 261 Abs. 1 ZPO)
- Vater unter Verdacht sexueller Handlungen mit Kind: Begleitetes Besuchsrecht angeordnet, unentgeltliche Rechtspflege verweigert (Art. 314 Abs. 1 ZGB)
- Hersteller einer innovativen Schüttgefässwaage beantragt vorsorgliches Verbot von Konkurrenzprodukten und unlauteren Werbeaussagen: Bundesgericht hebt Entscheid auf und verweist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und Willkür bei Glaubhaftmachung (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 9 BV, Art. 321a OR)
- Dritteinsprecherinnen rügen Arrest auf ihre Vermögenswerte zugunsten einer griechischen Bank: Arrest als Sicherungsmassnahme im Sinne von Art. 47 Abs. 2 LugÜ zulässig, da griechische konservative Beschlagnahme vermögensbezogen wirkt (Art. 47 Abs. 2 LugÜ)
- Gesuch um vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Auflösungsanspruchs wahrt nicht die Verwirkungsfrist nach Art. 779 Abs. 4 OR (Art. 779 Abs. 4 OR)
- Sohn beantragt vorsorglichen Volljährigenunterhalt vor Hauptverfahren: Bundesgericht tritt nicht ein, weil Zwischenentscheid keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Schuldner beantragt aufschiebende Wirkung bei Rentenpfändung: partieller Aufschub der Auszahlung reicht aus, Willkürvorwurf unbegründet (Art. 36 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.