Gesetzesartikel
Art. 26 SVG – Grundregel
7 Entscheide, in denen Art. 26 SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr: Haftungsquote von 100 % mangels Begründung und Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Parteientschädigung (Art. 125 Abs. 1 StGB)
- Fahrerin fährt bei 50 km/h mit mindestens 25 m Abstand auf vorausfahrendes Fahrzeug auf, das nach Ortstafel verkehrsbedingt bremst: Verkehrsregelverletzung wegen mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs (Art. 90 Abs. 1 SVG)
- Fahrer überschreitet auf Autostrasse-Zubringerstrecke Geschwindigkeit um mindestens 36 km/h: Grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG festgestellt, Beschwerde abgewiesen
- Reiterin verliert beide Unterschenkel bei Unfall mit Traktor: Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt, da Vorhersehbarkeit und Sorgfaltspflichtverletzung fehlen (Art. 125 StGB, Art. 26 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 1 SVG)
- Fahrer überholt vor rotem Lichtsignal zwei stehende Fahrzeuge und passiert Signal bei Rot: Führerausweisentzug für zwölf Monate rechtmässig (Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Lastwagenlenker biegt rechts ab und überrollt Radfahrer: Keine fahrlässige Tötung, da Einspuren korrekt und Rechtsvorbeifahren unzulässig (Art. 117 StGB)
- Oberstaatsanwaltschaft beschwert sich gegen Herabstufung einer Geschwindigkeitsübertretung von grob auf einfach: Überschreitung um 22 km/h reicht nicht für grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.