Gesetzesartikel
Art. 25a ELV – Heimdefinition
7 Entscheide, in denen Art. 25a ELV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fürsorgebehörde fordert volle Tagestaxe für Kinderheim bei Ergänzungsleistung: Bundesgericht verweist an EL-Stelle zur Neuberechnung, weil formelle Heimanerkennung genügt (Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG)
- Verbeiständeter mit Hilfebedarf an lebenspraktischer Begleitung lebt in teilmöbliertem Zimmer einer Wohngemeinschaft: Keine analoge Anwendung von Art. 25a Abs. 2 ELV für Heimberechnung bei Ergänzungsleistungen (Art. 25a Abs. 2 ELV)
- Ehepaar in ausserkantonalem Pflegeheim beansprucht volle Heimtaxen für Ergänzungsleistungen: Komfortaufwand und regionale Vergleichskosten führen zur Ablehnung (Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG)
- Gemeinde klagt gegen Ergänzungsleistungen für Witwe und Waisen: Begrenzung der Heimtagestaxe auf Fr. 111.– für ausserkantonale Kinder- und Jugendheime rechtmässig (Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Pensionär zieht ins Kurheim ohne Heim-Bewilligung: Zuständigkeit für Ergänzungsleistungen liegt am neuen Wohnsitz (Art. 21 Abs. 1 ELG)
- Ergänzungsleistungen für Vollwaise in Pflegefamilie: Kein Heimbegriff ohne kantonale Anerkennung (Art. 25a Abs. 1 ELV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.