Gesetzesartikel
Art. 24 MWSTG – Bemessungsgrundlage
7 Entscheide, in denen Art. 24 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige überlässt Kunstgegenstände eng verbundenen Aktionären unentgeltlich: Mehrwertsteuerpflichtige Leistung an eng verbundene Personen, aber fehlerhafte Drittvergleichsschätzung durch ESTV (Art. 24 Abs. 2 MWSTG)
- Steuerpflichtige klagt gegen Mehrwertsteuernachforderung wegen Personalverleih an Aktionäre und Vermietung an Schwestergesellschaft: Verjährung für 2013/2014 anerkannt, drittpreiskonformer Mietzins auf Fr. 276'000.– festgesetzt (Art. 24 Abs. 2 MWSTG)
- Holzhandelsunternehmen belastet Waldeigentümer mit effektiven Erntekosten: Weiterbelastung ist steuerbare Leistung, keine Entgeltsminderung (Art. 24 Abs. 1 MWSTG)
- Öffentlich-rechtliche Anstalt erhält Dotationskapital und vergünstigtes Baurecht: Beides mehrwertsteuerlich als Subvention qualifiziert, Vorsteuerabzugskürzung erforderlich (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)
- Liechtensteinische Steuerverwaltung rügt Novenverbot bei Vorsteuerabzug für Luxusfahrzeug: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Novenverbot keine materielle Mehrwertsteuervorschrift ist (Art. 12 Satz 1 MWST-Vereinbarung CH-FL 2012)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
- Unternehmen bietet Kunden bei Neuanschaffung von Netzwerkprodukten Trade-In-Gutschrift an: Anrechnung am Kaufpreis stellt Leistung an Zahlungs statt dar, kein Rabatt (Art. 33 Abs. 4 aMWSTG / Art. 24 Abs. 5 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.