Gesetzesartikel
Art. 24 BVG – Berechnung der ganzen Invalidenrente
8 Entscheide, in denen Art. 24 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Berufsvorsorge: Pensionskasse weigert sich, Invalidenrente ab 1. Juli 2018 zu zahlen – Bundesgericht bestätigt Leistungspflicht trotz fehlender echtzeitlicher Arbeitsunfähigkeitsattestation (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter mit PTBS-Diagnose ohne bekanntes Trauma verlangt Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: IV-Verfügung nicht offensichtlich unhaltbar, Beschwerde abgewiesen (Art. 23 lit. a BVG)
- Teilzeitarbeitender Versicherter mit 55 % IV-Invaliditätsgrad: Invaliditätsgrad für berufliche Vorsorge ist auf effektives Pensum umzurechnen, Sache zur Neuberechnung zurückzuweisen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte mit psychischer Erkrankung beansprucht Invalidenleistungen aus beruflicher Vorsorge: Zeitlicher Konnex bleibt erhalten bei durchgehender 20-prozentiger Arbeitsunfähigkeit (Art. 23 lit. a BVG)
- Teilzeitbeschäftigter mit 55-prozentiger Invalidität nach IV-Entscheid: Berufliche Vorsorge muss Invaliditätsgrad auf effektives Pensum umrechnen und neu berechnen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte Person erhält Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge weiter: Aufhebung durch Vorsorgeeinrichtung unzulässig, da keine reglementarische Grundlage für voraussetzungslose Anpassung (Art. 23 BVG)
- Berufliche Vorsorge: Keine Bindungswirkung der IV-Verfügung für BVG-Leistungspflicht bei fehlender Rechtsmittelbefugnis der Vorsorgeeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter mit Invaliditätsgrad 40–50 % verlangt Berechnung der beruflichen Vorsorge-Rente auf Vollzeitbasis: IV-Verfügung bindet Pensionskasse, da Gesundheitsbedingtheit der Pensumsreduktion auf 80 % nicht offensichtlich unhaltbar (Art. 23 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.