Gesetzesartikel
Art. 23 LugÜ: Rechtsprechung und Entscheide
7 Entscheide, in denen Art. 23 LugÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Begünstigte Dritte aus Vertrag zugunsten Dritter gebunden an Gerichtsstandsvereinbarung; Parental Guarantee qualifiziert als formfreies Sicherungsgeschäft statt Bürgschaft (Art. 23 LugÜ, Art. 18 Abs. 1 OR, Art. 492 ff. OR)
- Kartellrechtlicher Anspruch auf Abschluss eines Werkstattvertrags unterliegt Gerichtsstandsvereinbarung im Letter of Intent (Art. 5 Nr. 3 LugÜ, Art. 23 Nr. 1 LugÜ)
- Maklervertrag mit Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Handelsgerichts Zürich: Vereinbarung wirksam trotz unzulässiger sachlicher Zuständigkeitswahl, aber mangels örtlicher Zuständigkeit kein Eintritt in die Sache (Art. 20 Abs. 2 OR, Art. 23 Abs. 1 LugÜ)
- Maklervertrag mit Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Handelsgerichts Zürich: Vereinbarung teilweise ungültig, örtliche Zuständigkeit nach hypothetischem Parteiwillen auf Bezirksgericht Meilen übertragen (Art. 23 LugÜ)
- Zuständigkeit bei Rückversicherungsvertrag ohne Gerichtsstandsklausel: Erfüllungsort am Sitz des Rückversicherers (Art. 5 Ziff. 1 Bst. b LugÜ)
- Gerichtsstandsklausel in AGB: Fax-Hinweis ungenügend, Internet-Hinweis bei E-Mail-Kontakt zulässig (Art. 23 Abs. 1 lit. a LugÜ)
- Kontoeröffnung in Zürich: Keine Verbraucherschutzgerichtsbarkeit mangels Nachweises der Banktätigkeit in Deutschland (Art. 15 LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.