Gesetzesartikel
Art. 2 AVE: Rechtsprechung und Entscheide
7 Entscheide, in denen Art. 2 AVE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fassadenbau-Betrieb mit prägender Tätigkeit bei verputzten und kompakten Fassaden untersteht weiterhin dem GAV FAR trotz Konkurrenz mit GAV VRM Maler-Gipser (Art. 2 Abs. 4 lit. d AVE)
- Betrieb für maschinelle Applikation von Bitumenprodukten auf Strassenflächen unterliegt GAV FAR: Unterstellung unter Strassenbau-Bereich gemäss Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE GAV FAR
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Mischbetrieb mit Aushub- und Transporttätigkeiten untersteht Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe: Rachekündigung nach Geltendmachung von Überstundenansprüchen unwirksam (Art. 336 Abs. 1 lit. d OR)
- Reines Transportunternehmen erbringt Leistungen für das Baugewerbe: Unterstellung unter den GAV FAR verneint, da Transportgewerbe eigenständige Branche ist (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE)
- Unterstellung des Betriebsteils 'Erdsondenbohrungen' unter GAV FAR: Klagelegitimation der Stiftung bejaht, Beitragspflicht bestätigt (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE GAV FAR)
- Erdwärmesondenbohrer unterstehen GAV FAR: Betriebliche Unterstellung als Tiefbau bejaht (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE GAV FAR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.