Gesetzesartikel
Art. 19 DSG – Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
7 Entscheide, in denen Art. 19 DSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylbewerber mit religiöser Eheschliessung in Eritrea verlangen Korrektur ihres Zivilstands im ZEMIS: Datenberichtigung wegen unrichtiger Erfassung als ledig (religiös getraut) statt verheiratet (Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 Abs. 3 Bst. a DSG)
- Kanton Aargau beantragt Einsicht in Kartellverfahrensakten zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen: Amtshilfe nach Art. 19 Abs. 1 lit. a DSG zulässig, obwohl Sanktionsverfügung noch nicht rechtskräftig ist
- Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure wehren sich gegen Veröffentlichung ihrer CO2-Vollzugsresultate 2014: Zugang nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird bestätigt
- Journalist verlangt Zugang zu nicht anonymisierten Meldungen über Gefährdungen und Störungen in der Neuen Ereignisdatenbank: Öffentlichkeitsprinzip überwiegt Datenschutzinteressen öffentlicher Unternehmen (Art. 7 Abs. 1 lit. b BGÖ, Art. 19 Abs. 1bis DSG)
- Greenpeace verlangt Zugang zu EMI-Daten des Kernkraftwerks Leibstadt: Öffentlichkeitsprinzip gebietet Herausgabe trotz Löschung durch ENSI (Art. 5 BGÖ)
- Zugang zu Namen von Firmenexperten im Zulassungsdossier eines Medikaments: Öffentliches Transparenzinteresse überwiegt, aber Anhörung der Dritten ist zwingend (Art. 7 Abs. 2 BGÖ)
- Abstrakte Normenkontrolle: Berner Sozialhilfegesetz zu Geheimnisaufhebung, Vollmachtserteilung und Auskunftspflichten privater Dritter verfassungskonform (Art. 12, 13 BV; Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.