Gesetzesartikel
Art. 17 RPG – Schutzzonen
7 Entscheide, in denen Art. 17 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin beantragt Baubewilligung für Umbauten und Umnutzungen eines Wohnhauses in der Uferschutzzone: Massnahmen widersprechen Zonenzweck und überschreiten zulässiges Erweiterungsmaß nach Art. 24c RPG (Art. 24c RPG)
- Gemeinde Mels führt Teilrevision der Ortsplanung durch, ohne ISOS-Vorgaben sachgerecht abzuwägen: Fehlende Interessenabwägung und unzureichende Umsetzung des Bundesinventars führen zur Aufhebung und Rückweisung (Art. 3 RPV)
- Naturschutzorganisation beantragt Aufnahme von Grundstücken in kantonales Naturinventar und Nichtigkeit von Quartierplänen: Keine Legitimation für allgemeines Inventarbegehren, Plananpassung nicht gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Nachbarn bekämpfen Keltereineubau in Grünzone von Malans: Bauvorhaben bewilligungsfähig? Keine Bauzone, keine Ausnahmebewilligung möglich (Art. 15 RPG)
- Neuer Wanderweg in Auengebiet Ruinaulta von nationaler Bedeutung: Fehlendes nationales Interesse und Störung des Flussuferläufers rechtfertigen keine Ausnahme vom ungeschmälerten Erhaltungsgebot (Art. 4 Abs. 2 AuenV)
- Eigentümer errichtet Biotop in Landwirtschaftszone: Vorinstanz verweigert Rückbau wegen geplanter Gartenzone; Bundesgericht hebt Entscheid auf, weil Gartenzone keine rechtmäßige Schutzzone ist (Art. 17 RPG)
- WWF klagt gegen Baubewilligung für über 60 m lange Geflügelmasthalle in Landschaftsschutzzone: Bauvorhaben widerspricht Zonenzweck und beeinträchtigt Vernetzungsfunktion für Wendehals und Neuntöter (Art. 13 BauR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.