Gesetzesartikel
Art. 15 SBBG – Anstellungsverhältnisse
7 Entscheide, in denen Art. 15 SBBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kundenberaterin bei SBB erstattet mehrfach vorschriftswidrig Fahrkarten an Verlobten: fristlose Kündigung wegen schwerer Treuepflichtverletzung gerechtfertigt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- SBB kündigt Mitarbeiter fristlos wegen Fälschung von Dokumenten zugunsten eines Geschäftspartners: Kündigung gerechtfertigt, aber Verletzung des rechtlichen Gehörs führt zu Entschädigung (Art. 34b Abs. 1 Bst. a BPG)
- Kundenbegleiter der SBB wird fristlos gekündigt nach Zwischenfall mit Fahrgast: Kein wichtiger Grund vorliegend, da Schutzverhalten gegenüber Kollegen gerechtfertigt und rechtliches Gehör verletzt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Arbeitnehmerin schliesst Austrittsvereinbarung während psychischer Belastung: Vereinbarung wirksam, da kein Willensmangel, keine Umgehung des Kündigungsschutzes und ausgewogenes Verhältnis der Leistungen (Art. 13 BPG)
- SBB kündigt Leiter nach Schlaganfall wegen dauerhafter medizinischer Untauglichkeit: Kündigung rechtmässig, Reintegrationsbemühungen genügend (Art. 10 Abs. 3 Bst. c BPG)
- Lokführerin mit befristeter Projektleiterfunktion: Zeitkontenverrechnung zulässig, Annahmeverzug nicht nachgewiesen (Art. 15 Abs. 1 SBBG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. d BPG)
- SBB kündigt Mitarbeiter nach zweijähriger beruflicher Neuorientierung: Keine Ablehnung des Stellenangebots 030/16 wegen Arbeitsunfähigkeit, ordentliche Kündigung unrechtmässig (Art. 10 Abs. 3 BPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.