Gesetzesartikel
Art. 128 BGG – Entscheid
7 Entscheide, in denen Art. 128 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verurteilter beantragt nach EGMR-Urteil zusätzliche Genugtuung für ungesetzlichen Freiheitsentzug: Revision nach Art. 122 BGG umfasst nur nicht-finanzielle Nachteile, finanzielle Abgeltung durch EGMR schliesst nationale Entschädigung aus (Art. 122 lit. b BGG)
- Mutter reicht Revision ein, nachdem EGMR Verletzung von Art. 2 EMRK bei Suizid ihres Sohns in Polizeigewahrsam feststellt: Revision wegen EMRK-Verletzung gutgeheissen, Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt (Art. 122 BGG)
- Aktionär überträgt Inhaberaktien während des Verfahrens: Einberufungsrecht zur Generalversammlung entfällt mangels Aktivlegitimation (Art. 699 Abs. 4 OR)
- Beschwerdeführer beantragt Revision wegen angeblicher Falschaussage der Klägerin im Strafverfahren: Keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG, Revision abgewiesen (Art. 123 Abs. 1 und 2 lit. a BGG)
- Revisionsweise Rentenaufhebung wegen Kinderbetreuung diskriminierend: Anspruch auf halbe Rente bleibt bestehen (Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK)
- Revisionsgesuch nach EGMR-Urteil: Zulässigkeit trotz Ablehnung der Entschädigung wegen fehlender Kausalität (Art. 122 lit. b BGG)
- Revision wegen EGMR-Urteil VgT II: Politisches Werbeverbot verletzt Meinungsfreiheit, Feststellung der Zulässigkeit des Spots (Art. 10 EMRK, Art. 122 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.