Gesetzesartikel
Art. 12 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
7 Entscheide, in denen Art. 12 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchende mit gültigem schwedischem Aufenthaltstitel wird nach Schweden zurücküberstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmäßig, da Schweden zuständig ist und kein Vollzugshindernis besteht (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit gültigem niederländischem Aufenthaltstitel wird nach Dublin-Verfahren in die Niederlande überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Indischer Asylsuchender mit Fluchtgrund Zwangsprostitution und Bauernprotesten: Asylanspruch abgelehnt, weil Verfolgung durch Dritte nicht staatlich unzureichend geschützt ist und Beziehung zu Partnerin nicht schützenswert nach Art. 8 EMRK (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Verlobte eines in der Schweiz asylberechtigten Mannes wird nach Italien überstellt: Keine dauerhafte Beziehung im Sinne der Dublin-III-VO, Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Mutter und erwachsene Kinder aus Dschibuti verlangen Zusammenführung mit Sohn/Bruder in der Schweiz: Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO nicht gegeben, Nichteintreten auf Asylgesuche rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan nach Einreise mit Schengen-Visum nach Frankreich: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Frankreichs, Konversionsfluchtgründe als unglaubwürdig verworfen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Asylsuchende behauptet Minderjährigkeit trotz Handknochenanalyse: Dublin-Verfahren nach Italien bleibt wirksam, Schweiz nicht zuständig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.