Gesetzesartikel
Art. 111c AsylG – Mehrfachgesuche
7 Entscheide, in denen Art. 111c AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender reicht Wiedererwägungsgesuch ein, nachdem sein früheres Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil neue Vorbringen unglaubhaft und nicht bewiesen (Art. 111b Abs. 1 AsylG)
- Sri-lankischer Asylsuchender mit mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz scheitert mit Härtefallgesuch: Keine fortgeschrittene Integration und nicht klagloses Verhalten reichen nicht für Aufenthaltsbewilligung nach Art. 14 Abs. 2 AsylG
- Asylsuchender stellt Mehrfachgesuch nach politischem Machtwechsel in Sri Lanka: Nichteintreten gerechtfertigt, weil keine substantiierte Verbindung zur persönlichen Gefährdungslage (Art. 111c Abs. 1 AsylG)
- Tamile mit exilpolitischem Engagement in Schweiz stellt Mehrfachgesuch: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig und zumutbar (Art. 3 AsylG)
- Sri-lankischer Tamil mit LTTE-verwandter Schwester reicht zweites Asylgesuch ein: Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft gemacht, Beschwerde abgewiesen (Art. 105 AsylG)
- Asylbewerberinnen aus Sri Lanka reichen zweites Gesuch mit neuen Vorbringen zur sexuellen Belästigung und LTTE-Familienzugehörigkeit ein: Unglaubhaftigkeit führt zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender aus Sri Lanka mit Vorwurf der Teilnahme an Ausschreitungen gegen Muslime: Nachfluchtgründe durch Medienberichte und angebliche Polizeifahndung nicht glaubhaft gemacht (Art. 7 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.