Gesetzesartikel
Art. 958 OR – Zweck und Bestandteile
6 Entscheide, in denen Art. 958 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kollektive Kapitalanlage mit direktem Grundbesitz stellt bei Umstellung von KAG- auf OR-Rechnungslegung keine doppelten Wertberichtigungen steuerlich geltend: Periodizitätsprinzip verletzt, Nachholung unzulässig (Art. 24 StHG)
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Rückversicherer mit Sitz in Peru verlangt Einsicht in Geschäftsberichte der Schweizer Rückversicherungsgesellschaft: Gerichtsstandsklausel erfasst Einsichtsanspruch nicht, Gläubigerstellung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bewiesen (Art. 958e Abs. 2 OR)
- Gesellschaft stellt Verwaltungsratsdelegierten unentgeltlich Wohnung zur Verfügung: Aufrechnung eines kalkulatorischen Mietzinses und Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung rechtmässig (Art. 58 Abs. 1 DBG)
- Aktionär mit 10% Kapital verlangt Generalversammlung: Traktandierungsrecht trotz tiefem Aktienkapital anerkannt (Art. 699 OR)
- Urkundenfälschung durch unwahre Jahresrechnungen bei Bankverhandlungen: Vorteilsabsicht bejaht, Konzernaspekte irrelevant (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.