Gesetzesartikel
Art. 957 OR – Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung
6 Entscheide, in denen Art. 957 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Steuerpflichtige aktiviert Beteiligung an nahestehender Gesellschaft zu offensichtlich überhöhtem Wert: Wertberichtigung von Fr. 500'000.- nicht geschäftsmässig begründet, steuerbarer Reingewinn korrigiert (Art. 62 Abs. 4 DBG)
- Veranstalter einer arbeitsmarktlichen Massnahme fordert unzureichend belegte Liquidationskosten: Klage wegen fehlender Nachweise und bindender Liquidationsvereinbarung abgewiesen (Art. 59cbis Abs. 2 AVIG)
- Eheleute qualifizieren Stammanteile an Kompostier-GmbH 13 Jahre lang als Privatvermögen: Umqualifizierung ins Geschäftsvermögen für Steuerperiode 2016 ohne massgeblich veränderte Verhältnisse rechtswidrig (Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 16 Abs. 1 DBG, Art. 18 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Urkundenfälschung durch unwahre Jahresrechnungen bei Bankverhandlungen: Vorteilsabsicht bejaht, Konzernaspekte irrelevant (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.