Gesetzesartikel
Art. 81 MWSTG – Grundsätze
6 Entscheide, in denen Art. 81 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermittlung von Neuinvestoren für Kapitalerhöhungen durch Aktienemission: Provision nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss und Zahlungseingang führt zur steuerlichen Ausnahme nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. e MWSTG
- Mehrwertsteuergruppe bietet Sprachkurse im Ausland und Reiseversicherungen an: Versicherungsschutz ist eigenständige steuerfreie Leistung, Vorsteuerkorrektur bei gemischter Verwendung zulässig (Art. 19 Abs. 4 MWSTG)
- Mehrwertsteuerpflichtige AG reicht sechs Jahre lang keine Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Abrechnungen ein: ESTV darf Ermessenseinschätzung vornehmen, Beschwerde abgewiesen (Art. 79 MWSTG)
- Neue Eigentümerin erwirbt Industriegrundstück mit Zwischennutzung und plant Wohnüberbauung: Vorsteuerabzug für Rückbaukosten abgelehnt, weil Nutzung steuerausgenommen ist (Art. 29 Abs. 1 MWSTG)
- Mehrwertsteuerschätzung bei fehlendem Kassabuch: Umsatzschätzung auf Basis von Erfahrungszahlen für Pizzerien mit 70%-Bruttogewinnmarge rechtmässig, Zeitraumfehler bei Verzugszinsberechnung korrigiert (Art. 79 MWSTG)
- Steuerpflichtige beantragt Vorsteuerabzug für Sanierungsprojekte: Kein Abzug für Share Deals und nicht zustande gekommene Verkäufe, aber teilweise Gutheissung wegen doppelter Korrektur (Art. 38 Abs. 1 und 2 aMWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.