Gesetzesartikel
Art. 8 RPG – Mindestinhalt der Richtpläne
6 Entscheide, in denen Art. 8 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Windpark Grenchenberg: Genehmigung teilweise verweigert wegen unzureichenden Schutzes von Wanderfalken und Heidelerchen trotz Gesamtinteressenabwägung (Art. 8 Abs. 2 RPG)
- Erweiterung des Grimselsees durch Staumauererhöhung: Richtplanfestsetzung fehlt, potenzielle nationale Bedeutung der alpinen Schwemmebene nicht berücksichtigt (Art. 8 Abs. 2 RPG)
- Einwohnergemeinde Bätterkinden rügt Autonomieverletzung durch kantonale Richtplan-Festsetzung für RBS-Depot in Leimgrube: keine Verletzung festgestellt (Art. 50 Abs. 1 BV)
- Nachbarn und Gemeinde klagen gegen Baubewilligung für Biomasse-Heizkraftwerk: Keine besondere Betroffenheit und keine Verletzung der Raumplanungsvorschriften (Art. 40 Abs. 1 LSV)
- Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke im Bereich Ort bei der Neuen Axenstrasse: Etappierung zulässig trotz fehlendem selbständigen Nutzen und Unsicherheit des Gesamtprojekts (Art. 28 Abs. 2 NSG)
- Kleinwasserkraftwerk Obergoms: Fassung des Gonerliwassers wegen Landschaftsschutz untersagt, übriges Projekt genehmigt (Art. 22 WRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.