Gesetzesartikel
Art. 8 OHG – Information über die Opferhilfe und Meldung
6 Entscheide, in denen Art. 8 OHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Polizeigewalt bei Festnahme: Wirksame Untersuchungspflicht aus Art. 3 EMRK verletzt, Beschwerde gutgeheissen (Art. 3 EMRK)
- Opfer verzichtet auf Adhäsionsverfahren: Keine Legitimation für Nichtigkeitsbeschwerde gegen Einstellung (Art. 270 lit. e Ziff. 1 BStP)
- Völkermordleugnung: Keine Opfereigenschaft nach OHG mangels unmittelbarer Beeinträchtigung, Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen (Art. 261bis Abs. 4 StGB)
- Opfer verlangt höhere Genugtuung im Adhäsionsverfahren: Beweispflicht für besondere Umstände trotz Mordverurteilung (Art. 47 OR, Art. 8 ZGB)
- Erbschaftsverwalter nach Tod des Opfers: Keine Legitimation für eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt (Art. 270 BStP, Art. 2 OHG)
- Erbengemeinschaft nach Opfer: Nahestehende Personen bei geerbter Adhäsionsklage zur Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert (Art. 2 Abs. 2 lit. b OHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.