Gesetzesartikel
Art. 77 BPR – Beschwerden
6 Entscheide, in denen Art. 77 BPR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stimmberechtigte rügen Ständemehr und mangelhafte Information bei Volksabstimmung über Konzernverantwortungsinitiative: Beschwerden verspätet, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 77 Abs. 1 lit. b BPR)
- Initiativkomitee zieht Volksinitiative nach Aufhebung der Abstimmung zurück: Rückzug bleibt wirksam, Wiederholungsabstimmung entfällt (Art. 73 Abs. 2 BPR)
- Verein klagt gegen Informationspublikationen des BSV und der Suva zum Observationsgesetz vor der Volksabstimmung: Interventionen sind zulässig, Abstimmungsfreiheit nicht verletzt (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Kanton Zürich und OJPD äussern sich vor eidgenössischer Volksabstimmung zum NDG: Intervention des Kantons zulässig, jene der OJPD unzulässig (Art. 34 Abs. 1 und 2 BV)
- Knappes RTVG-Abstimmungsresultat: Kein Anspruch auf Nachzählung ohne konkrete Fehlerindizien (Art. 34 Abs. 2 BV; Art. 77 Abs. 1 lit. b BPR)
- Abstimmungsfreiheit: Krankenversicherer dürfen im Kampf um Einheitskasse Stellung beziehen, wenn sachlich (Art. 34 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.