Gesetzesartikel
Art. 75 ZGB – Schutz der Mitgliedschaft
6 Entscheide, in denen Art. 75 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümer klagt gegen Beschluss zur Neuerstellung und Vergrösserung der Balkone: Sanierungsbedarf durch Asbest und Betonabplatzungen bejaht, Beschluss als nützliche bauliche Massnahme wirksam (Art. 647d Abs. 1 ZGB)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft bestätigt definitiven Standort einer Fluchtwegbrücke über Oberlicht: Verlegung von provisorischem an definitiven Standort ist notwendige bauliche Massnahme (Art. 647c ZGB)
- Stockwerkeigentümer klagt gegen Verwertungsbegehren und Verfügungsbeschränkung: Vertretungsmacht des Rechtsvertreters der Stockwerkeigentümergemeinschaft wirksam, Beschwerde abgewiesen (Art. 75 Abs. 1 BGG)
- Stockwerkeigentümerin beantragt Nichtigkeitserklärung eines Beschlusses über Einbau einer Kaltwasserentkalkungsanlage: Traktandierung statutengemäss, Haussitzung ohne statutarische Grundlage, Vetorecht nach Art. 647d Abs. 2 ZGB nicht gegeben (Art. 647d Abs. 2 ZGB)
- Stockwerkeigentümerin beantragt Aufhebung von Versammlungsbeschlüssen zur Liegenschaftsverwaltung: Nichteintreten wegen fehlenden schutzwürdigen Interesses (Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Eigentümer einer Stockwerkeinheit klagt auf Rückversetzung einer Brücke über ihrem Atrium: Kein unmittelbarer Eingriff in die Substanz, fehlende Passivlegitimation der Gemeinschaft und der Bauhelferin (Art. 641 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.