Gesetzesartikel
Art. 75 OR – Unbefristete Verbindlichkeit
6 Entscheide, in denen Art. 75 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Devisenhändler verzichtet per E-Mail endgültig auf Referenz: Schadenersatz wegen unterlassener Auskunft verneint (Art. 328b und 330a OR)
- Ehemann klagt nach Scheidung auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung und Verzugszins ab Klageeinleitung: Zinsanspruch zulässig, Vorsorgeausgleich wegen Verschlechterungsverbot auf erstinstanzlichen Betrag beschränkt (Art. 124e Abs. 1 ZGB)
- GmbH verbucht Gewinnvortrag und Jahresgewinn 2010 als Privatbezug: Verdeckte Gewinnausschüttung führt zur Verrechnungssteuerpflicht (Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG)
- Berater behält Inhaberschuldbrief zur Durchsetzung überhöhter Honorarforderung: Androhung ernstlicher Nachteile fehlt, Erpressung und Nötigung unwirksam (Art. 156 Ziff. 1 und Art. 181 StGB)
- Asbestopfer klagt auf Schadenersatz wegen Vertragsverletzung: Verjährung beginnt mit Pflichtverletzung, nicht erst mit Krankheitsausbruch (Art. 130 Abs. 1 OR)
- Kaufpreisforderung fällig trotz unbestimmter Höhe: Mahnung ohne Bezifferung wirksam, Schiedsgutachten bindend (Art. 75, 102, 184, 213 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.